Die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen, geschlechtlicher Identitäten und individueller Lebensentwürfe gehört zu einem modernen und weltoffenen Thüringen.

In einem offenen zweijährigen Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren wurde ein umfassendes Programm mit Zielen und Maßnahmen, das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt, für Thüringen erarbeitet und wird seit 2018 umgesetzt.

Das Landesprogramm verfolgt das Ziel „die Akzeptanz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transidente und Intergeschlechtliche sowie queere Personen zu stärken, ihre Gleichstellung zu fördern und sexuelle sowie geschlechtliche Vielfalt im politischen und im Verwaltungshandeln, aber auch im gesellschaftlichen Alltag sichtbar zu machen und mitzudenken“ (Broschüre des Thüringer Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt, 2018)

Nach sechs Jahren Umsetzung soll das Programm evaluiert werden. Im Auftrag der Thüringer Staatskanzlei, Referat 43 „Bürgeranliegen und Petitionen; Antidiskriminierung“ führt nexus aktuell die Evaluation des Landesprogramms durch. Ziel der Evaluation ist es Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Programmmaßnahmen zu prüfen, Reichweite und Sichtbarkeit einzuschätzen sowie Erfolgsbedingungen und Hemmnisse zu identifizieren.

In einem hybriden Modell der Evaluation werden: a) die Programmstruktur (vertikale Ebene) und b) die wichtigsten Handlungsfelder (horizontale Ebene) erfasst und empirische Evidenz zu zentralen Fragestellungen systematisch gesammelt und analysiert:

  • Wie funktioniert das Programm (LPAV) als System?
  • Welche Wirkungen zeigen sich in den jeweiligen Themenfeldern?

Unter Anwendung eines Mixed-Methods-Designs umfasst die Evaluation die Erstellung und Abstimmung eines Evaluationskonzepts, die Analyse von Dokumenten, Sekundardaten und lokalen Medien, qualitative leitfadengestützte Interviews mit Expert:innen aus Verwaltung und Landesministerin, mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, der LSBTIQ*-Community und Selbsthilfegruppen und eine quantitative Online-Kurzbefragung. Die Ergebnisse werden nach Auswertung im Rahmen eines partizipativen Workshops mit den Programmverantwortlichen und wichtigen Stakeholder diskutiert und validiert und als Grundlage für den Abschlussbericht der Evaluation dienen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich praxisnahe und handlungsleitende Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Landesprogramms ableiten.

Laufzeit: 10/2025 – 02/2026
Auftraggeber: Thüringer Staatskanzlei, Referat 43 „Bürgeranliegen und Petitionen; Antidiskriminierung“
Team: Dr. Arnd Hofmeister (Projektleitung), Tzvetina Arsova Netzelmann (stellvertretende Projektleitung), Katharina Fender, Justine Kenzler, Nicola Rudow

Bild: Thüringer Staatskanzlei