Seit dem Jahr 2006 gibt es in Berlin ein Seniorenmitwirkungsgesetz. Es regelt Wahl, Aufgaben und Arbeitsweisen der Seniorenvertretungen in den Bezirken, die Aufgaben der Landesseniorenvertretung sowie Wahl und Aufgaben des Landesseniorenbeirats. Seniorenvertretungen und Landesseniorenbeirat sind Sachverständigengremien im vorparlamentarischen Raum, die auf kommunaler Ebene und Landesebene zu seniorenpolitischen Themen beraten.

Berlin ist bzw. war bundesweit Vorreiter bei der gesetzlichen Regelung der politischen Partizipation von Senorinnen und Senioren, die zuvor auf traditionell gewachsener Mitarbeit von Seniorenbeiräten und -vertretungen beruhte. Erste Erfahrungen mit dem Gesetz und der Verwaltungsvorschrift zur Wahl der Seniorenvertretungen wurden im Rahmen dieses Projektes analysiert, bewertet und in das laufende Novellierungsverfahren eingebracht.

nexus hat ein Gutachten erarbeitet, das auf drei methodischen Bausteinen beruht:

  • Dokumentenanalyse;
  • Sekundäranalyse und
  • Experteninterviews.

Ziel war es, die Entstehung des Gesetzes, seine Ziele und deren Umsetzung wissenschaftlich aufzuarbeiten. Wichtige Fragen waren dabei die Beteiligung der älteren Bürger/innen an Wahlen, die Interessenvertretung von Migrantinnen und Migranten sowie das Aufgabenverständnis.

Laufzeit: 07/2010 – 11/2010
Auftraggeber und Projektpartner: Friedrich-Ebert-Stiftung
Mitarbeiter*innen: Prof. Dr. Christiane Dienel (Projektleitung), Dr. Christine von Blanckenburg

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