nexus begutachtet im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, ob und in welchem Umfang sechs große deutsche Fluggesellschaften die Maßnahmen, die zur Stärkung der Verbraucher*inneninteressen auf dem ersten sogenannten Fluggipfel im Oktober 2018 beschlossen wurden, umgesetzt haben.

Das Monitoring fokussiert die Maßnahmen, die die Rechte der Verbraucher*innen stärken sollen, z.B. eine zentrale und kompetente Auskunftsmöglichkeit über Flugverspätungen und -ausfälle und Entschädigungsmöglichkeiten sowie der Hinweis auf die EU-Fahrgastverordnung. Hierfür sichten ein Mitarbeiter von nexus und eine heterogene Testpersonengruppe drei Kommunikationswege der Fluggesellschaften, d.h. Webseite, Smartphone-App und Telefonhotline. Zudem befragt nexus die Fluggesellschaften und den Flugverband ADV nach der eigenen Einschätzung des Umsetzungsstands.

Hintergrund des Monitorings ist, dass in den letzten Jahren die Zahl deutlich verspäteter und ausgefallener Flüge auffallend stark angestiegen ist und über 2,6 Mio. Passagiere entschädigungsberechtigt waren.

Laufzeit: 08/2019 – 09/2019
Auftraggeber:  Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mitarbeiter*innen: Prof. Dr. Hans-Liudger Dienel (Projektleitung), Milena Groß, Dr. Angela Jain
Projektpartner: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld

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