Die Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren in politischen Prozessen auf Bezirks- und Landesebene hat in Hamburg eine lange Tradition. Gremien wie die bezirklichen Delegiertenversammlungen, Seniorenbeiräte und der Landes-Seniorenbeirat existierten schon lange bevor das Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz im Jahr 2012 erlassen wurde. Mit der gesetzlichen Fixierung sollte das Erreichte abgesichert und weitere Verbesserung und Modernisierung erzielt werden. Die Erwartungen, die mit dem Gesetz verknüpft waren, sind im Gesetzentwurf festgehalten worden. nexus untersucht in einem Gutachten die Erreichung dieser Einzelziele des Gesetzes, welche Regelungen sich in der Praxis bewährt haben, welche Anwendungsschwierigkeiten es gibt und worin die Gründe für diese Schwierigkeiten liegen.

Als methodischer Ansatz wurde die aktivierende Evaluation gewählt, die auf die Potenziale der Beteiligten ausgerichtet ist. Sie ist durch eine ausgeprägte Orientierung auf Prozess, Ressourcen und Partizipation gekennzeichnet und erkundet das, was positiv und erfolgreich ist. Sie nimmt Fehlentwicklungen und Abweichungen von der Prozessplanung wahr und hilft den Akteuren durch das Feedback, diese selber zu erkennen und Strategien zur Vermeidung zu entwickeln. Weitere wesentliche Merkmale der aktivierenden Evaluation sind die Einbeziehung aller relevanten beteiligten Gruppen und die Anpassung der Evaluationsmethoden an die Zielgruppen.

Den Kern der Evaluation des Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetzes bilden qualitative Interviews, die als leitfadengestützte Experteninterviews geführt werden. Dazu wird der Leitfaden an die spezifischen Beiträge, die die Interviewpartner*innen zum Verständnis und zur Einordnung des Seniorenmitwirkungsgesetzes liefern können, angepasst. Die aufgezeichneten Interviews werden anschließend in einem ausführlichen Protokoll verschriftet und über die Software ATLAS.ti der computergestützten qualitativen Datenanalyse zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden auch die Berichte der Bezirks-Seniorenbeiräte und des Landes-Seniorenbeirats ausgewertet. Sie sind zum einen Grundlage für quantitative Übersichten im Evaluationsbericht und werden außerdem für die Vorbereitung der Interviews herangezogen. Im Gutachten zum Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz wird auch ein Vergleich mit den Seniorenmitwirkungsgesetzen und Seniorenvertretungen anderer Bundesländer angestellt.

Laufzeit: 03/2017 – 06/2017
Auftraggeber: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg
Mitarbeiter*in: Dr. Christine von Blanckenburg